PRESSEMITTEILUNG 121/2020

Ingolstadt, den 27.10.20

B 16; Kein Korb für Oberhausen

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt beabsichtigt ab Dezember 2020 die bestehende Gabionenwand entlang der B 16 südlich des Oberhausener Ortsteils Unterhausen abzutragen und durch eine neue Konstruktion zu ersetzen. Auf Grund der starken Bewegungen der Steinkörbe durch Setzungen im Untergrund wird das Staatliche Bauamt bereits vor dem Frost-Tauwechsel - früher als ursprünglich geplant - tätig, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auch in den Wintermonaten gewährleisten zu können. Die Arbeiten finden größtenteils unter Einengung einer Spur statt. Der Verkehr wird mit einer Ampelanlage geregelt. Eine Vollsperrung ist nicht geplant.

Im Jahr 2003/2004 wurde die ca. 400 m lange Gabionenwand im Zuge des Baus der Ortsumfahrung auf einem „Bewehrte–Erde-Körper“ errichtet. Die Erde wurde dafür lagenweise aufgebracht und mit einem Geogitter bewehrt, um den Erdkörper zu stabilisieren. Die Bauweise war damals eine Sonderlösung der bauausführenden Firma. Im Laufe der Jahre zeigte sich jedoch, dass die Kombination der schweren Steinkörbe und der bewehrten Erde nicht die bestmögliche Lösung darstellt. Die Schüttung im Erdkörper setzt sich kontinuierlich und unstetig, so dass es zu unterschiedlichen Setzungen und Verformungen im Gründungsbereich der Gabionenwand kommt. Zusätzlich hierzu treten weitere Schäden durch das anstehende Wurzelwerk und Mausverbiss in den Schutzmatten auf.

Das Staatliche Bauamt führt bereits seit längerer Zeit Deformationsvermessungen durch, um die Setzungen zu beobachten. Die Bewegungen der Gabionenwand befinden sich mittlerweile im zweistelligen Zentimeterbereich, so dass zwingend gehandelt werden muss.

Die Erhaltung der vorhandenen Konstruktion wäre mit sehr viel technischem Aufwand verbunden und langfristig nicht wirtschaftlich. Die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks wäre langfristig nicht zu sichern.

Bei der Festlegung des Sanierungskonzeptes hat das Bauamt alle technischen, verkehrstechnischen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt. Die gefundene Lösung schöpft sämtliche Möglichkeiten des Spezialtiefbaus aus. Sie stellt die ideale Lösung dar, um einerseits die Lärmschutzfunktion aufrechtzuerhalten und andererseits die Gründung dauerhaft herzustellen.

Zudem berücksichtigt sie auch die Belange der Verkehrsteilnehmer auf der B 16. Die Bauarbeiten können in kurzen Abschnitte ausgeführt werden. Somit ist keine Vollsperrung der B 16 notwendig, sondern der Verkehr kann in den kommenden Monaten mit einer Ampelanlage an der Baustelle vorbeigeführt werden.

Das Konzept sieht vor, die bestehende Gabionenwand rückzubauen und einen Teil der bewehrten Erde bis zum Straßenniveau abzutragen. Eine Rückverankerung sichert dann den verbleibenden Erdwall. Die neue Lärmschutzwand besteht aus Aluminiumelementen, die deutlich leichter sind, als die bisherigen Steinkörbe.  Als Gründung kommen Stahlbeton-Fertigrammpfählen zum Einsatz. Die Gründung ist demnach unabhängig vom anstehenden Erdreich.

Die Gestaltung der Lärmschutzwände haben Architekten des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt entwickelt. Die grauen Wandelemente werden mit 2 Farbbändern – gelborange und grauweiß – abgesetzt. Die beiden Farbbänder verlaufen dabei über die knapp 400 m lange Wandfläche mit versetzter Amplitude und erreichen dabei im Endverlauf eine maximale Höhe von 4,50 m.

In einem Teilbereich von ca. 50 m der vorhandenen Wallkonstruktion leben Zauneidechsen. Um diese zu schützen, wurden bereits vor Beginn des Sommers in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde Maßnahmen ergriffen, um die Tiere aus dem Bauwerksbereich zu vergrämen. Der Rückbau der Gabionen wird naturschutzfachlich begleitet.

Der Baubeginn soll im Dezember erfolgen. Die Gesamtmaßnahme soll bis Sommer 2021 abgeschlossen werden. Weiter Informationen befinden sich im beigefügten Infoblatt.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 2.300.000 € und werden von der Bundesrepublik Deutschland als zuständiger Baulastträger übernommen.

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese dringend erforderliche Baumaßnahme und den damit verbundenen Behinderungen.

gez.

Merk

Bauoberrätin

Auskunft erteilt Ihnen: Frau Merk, Abteilung Konstruktiver Ingenieurbau, Telefon 0841 9346 - 157

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