PRESSEMITTEILUNG 393/2025

Ingolstadt, den 07.11.25

Bundesstraße (B) 16 / Staatsstraße (St) 2335 - Höhenfreimachung östlich Manching, Beseitigung einer langjährigen Unfallhäufungsstelle

Verkehrsfreigabe am Freitag 7. November in den Mittagsstunden nach knapp 4 Jahren Bauzeit

Der Einmündungsbereich der St 2335 in die B 16 bei Manching wird seit 1997 in der Unfallstatistik als Unfallhäufung gelistet und ist dadurch einer von drei sogenannten Superdauerbrennern in Bayern. Die gefährliche höhengleiche Einmündung konnte nur durch eine bauliche Maßnahme, einer sog. Höhenfreimachung, entschärft werden. Diese wird durch die Errichtung von Überführungen oder Unterführungen erreicht, wo verschiedene Verkehrswege auf unterschiedlichen Ebenen geführt werden und sich nicht mehr kreuzen müssen. 

Aufgrund der Lage im archäologischen äußerst relevanten Oppidum (Großsiedlung der Kelten) von Manching und der Nähe zum Fluplatz Manching, der zum Ende des 2. Weltkriegs schwer bebombt wurde, wurde aus Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsgründen letztendlich die überführende Variante gerwählt.

Mit der Verkehrsfreigabe am 7. November 2025 ist die Unfallhäufung nun nach knapp 4 Jahren Bauzeit Geschichte. Der Umbau stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar. Durch die neuen baulichen Maßnahmen werden die Unfallgefahren, v.a. hinsichtlich der schwere, für die Autofahrer, die Radfahrer und die Fußgänger sehr deutlich reduziert.

Insgesamt entstanden im Zuge des Umbaus vier Bauwerke: ein Durchlass unter der St 2335 für den Fußgänger- und Radverkehr, ein großes Brückenbauwerk über die B 16, eine 465 m lange und 4,50 m hohe Lärmschutzwand mit integrierter Toranlage für die Freiwillige Feuerwehr Manching sowie eine innovative Holzhybridbrücke über die B 16 für den Fußgänger- und Radverkehr.

Der Verkehr wird am 7. November von der Baustellenumfahrung auf die B 16 verlegt. Bis ca. Mitte Dezember laufen im Umfeld noch verschiedene Restarbeiten, wie z.B. der Teilrückbau der temporären Baustellenumfahrung sowie die Schüttung der nördlichen Rampe der neuen Geh- und Radwegbrücke, die sich i.d.R. nicht auf den Bundes- und Staatsstraßenverkehr auswirken.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 19 Mio. €, wovon 16,5 Mio. € auf den Bau und 2,5 Mio. € auf den Grunderwerb entfallen. Die Kosten tragen zu 79 % die Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger der B 16 und zu 21 % der Freistaat Bayern als Straßenbaulastträger der St 2335.

gez.

Holger Uslar, Abteilungsleiter, Staatliches Bauamt Ingolstadt