PRESSEMITTEILUNG 188/2022

Ingolstadt, den 30.03.22

B 13 Ortsumfahrung Unsernherrn - zweiter Anlauf für die Voruntersuchung

Nachdem das Staatliche Bauamt Ingolstadt Mitte Februar 2020 die Voruntersuchung zum ersten Mal der Regierung von Oberbayern zur technischen Prüfung vorgelegt hat und zwischenzeitlich naturschutzfachliche Untersuchungen ergänzt wurden, legt das Bauamt die Voruntersuchung Ende März 2022 erneut der Regierung von Oberbayern zur technischen Prüfung vor.

Im Zuge der technischen Prüfung der im Februar 2020 vorgelegten Voruntersuchung hat die Regierung von Oberbayern das Bauamt gebeten, die Thematik der FFH-Gebietsquerung vertieft zu klären.

Daher wurde in der Vegetationsperiode 2021 eine detaillierte Lebensraumkartierung im Bereich der FFH-Gebietsquerungen der vier behandelten Umfahrungstrassen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden anschließend mit den Naturschutzbehörden abgestimmt und in die jetzt vorzulegenden Unterlagen eingearbeitet.

Die ergänzte Lebensraumkartierung und anschließende Quantifizierung der Beeinträchtigung des FFH-Gebiets je Variante, kommt zu dem Ergebnis, dass die beiden, parallel westlich und östlich der Bahnlinie München - Nürnberg verlaufenden Umfahrungsvarianten (Variante 1 und Variante 3) eine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets verursachen. Da es mit den großräumigen Varianten im Osten (Variante 2) und im Westen (Variante 4) von Unsernherrn zumutbare Varianten gibt, die keine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets verursachen, sind die beiden bahnparallelen Varianten gemäß FFH-Recht nicht genehmigungsfähig.

Unter Berücksichtigung der weiteren Vergleichskriterien kommt auch die überarbeitete Voruntersuchung zu dem Ergebnis, dass die Variante 2 die Projektziele am besten erreicht. An der technischen Planung der vier Varianten hat sich nichts geändert.

Die B 13 stellt zwischen der B 16 und dem Stadtzentrum Ingolstadt eine der großen Einfahrtsachsen aus dem südlichen Umland dar. Die Ortsdurchfahrt Unsernherrn ist mit durchschnittlich 19.000 Fahrzeugen pro Tag überproportional stark belastet. Gemäß der aktuellen Prognose für das Jahr 2030 wird unter Berücksichtigung der schon heute abzusehenden Entwicklungen in und um Ingolstadt das Verkehrsaufkommen im Bereich der Ortsdurchfahrt auf durchschnittlich 32.000 Fahrzeuge pro Tag zunehmen. Aufgrund des schon heute hohen Verkehrsaufkommens und der innerörtlichen Verflechtungen kommt es vor allem in den Hauptverkehrszeiten vermehrt zu Stauungen und hohen Belastungen für die Anwohner. Die geplante Umfahrung wird die Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr befreien und so die Verkehrssituation verbessern und die Anwohner entlasten.

Die Ortsumfahrung Unsernherrn ist im Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes im Vordringlichen Bedarf enthalten. Damit hat das Staatliche Bauamt Ingolstadt von der Bundesrepublik Deutschland den Auftrag, die Planung durchzuführen und den Bau bis zum Jahr 2030 zu beginnen. Im Rahmen der Vorplanung galt es, verschiedene Varianten für die Umfahrung zu entwickeln und einander gegenüberzustellen. Untersucht wurden vier mögliche Varianten.

Die möglichen Varianten beurteilten Fachgutachter nach Gesichtspunkten wie Baugrundbeschaffenheit, Lärmauswirkungen, Verkehrswirksamkeit, Auswirkungen auf Natur und Landschaftsbild sowie Baukosten. Das Staatliche Bauamt hat die Gutachten in einer Bewertungsübersicht nach festgelegten Bewertungskriterien zusammengefasst. Hieraus ergab sich die objektiv beste Variante – die Vorzugsvariante.

Nächste Schritte:

Nach der Überarbeitung legt das Staatliche Bauamt Ingolstadt die Voruntersuchung jetzt der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur technischen Prüfung vor. Die finale Entscheidung über die weiterzuverfolgende Variante trifft danach das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Im Rahmen der anschließenden Entwurfsplanung wird die Vorzugsvariante weiter konkretisiert. Während in der Vorplanung der Schwerpunkt auf dem Vergleich der Trassenvarianten liegt (westlich oder östlich um Unsernherrn), erfolgt in der Entwurfsplanung die weitere technische Ausplanung der Vorzugsvariante z. B. bzgl. der Gestaltung der Knotenpunkte. Das Staatliche Bauamt Ingolstadt erstellt großmaßstäbliche Lage- und Höhenpläne, berechnet detailliert die Kosten und gibt vertiefende umwelt- und naturschutzfachliche Untersuchungen in Auftrag.

An die Entwurfsplanung schließt die Genehmigungsplanung mit dem Planfeststellungsverfahren an. Das Planfeststellungsverfahren stellt das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für Straßenbauvorhaben dar. Es sieht umfangreiche Bürgerbeteiligungen vor. Erst mit Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses kann mit dem Bau begonnen werden.

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