PRESSEMITTEILUNG 130/2021

Ingolstadt, den 08.01.21

B 16; Neubau der Lärmschutzwand bei Oberhausen - Wiederaufnahme der Bautätigkeit

Nach dem Rückbau der bislang vorhandenen Gabionenwände entlang der B 16 südlich von Oberhausen können die Bautätigkeiten nach der Weihnachtspause wieder aufgenommen werden. Bis zum Rückbau auf das bestehende Straßenniveau und der Sicherung der Böschung - voraussichtlich Ende April 2021 - muss die Fahrtrichtung Donauwörth - Ingolstadt umgeleitet werden. Die entgegengesetzte Fahrtrichtung verbleibt auf der Bundesstraße. Die Umleitungsstrecke wird am kommenden Montag, den 11.01.2021 eingerichtet, die Arbeiten werden im Laufe des Tages aufgenommen.

Auf Grund der starken Bewegungen der Gabionenwand wurde diese bereits im Dezember unter halbseitiger, abschnittsweiser Sperrung des Verkehrs abgetragen.

Um die Bautätigkeit weitestgehend zu beschleunigen und sicheres Arbeiten zu ermöglichen sowie Rückstauungen auf der B 16 zu vermeiden, muss in den kommenden Wochen statt einer Ampelregelung eine Fahrtrichtung umgeleitet werden. Hierdurch ergibt sich für die Baufirma die Möglichkeit, auf gesamter Länge zu arbeiten, um den vollständigen Rückbau des Erdmaterials zu bewerkstelligen und die Böschung zu sichern.

Bis voraussichtlich Ende April wird die Fahrtrichtung Donauwörth – Ingolstadt über die Staatsstraße 2050 und die Kreisstraße ND 26 über Straß, Leidling und Sinning zurück zur B 16 geführt. Die entgegengesetzte Fahrtrichtung verbleibt auf der Bundesstraße und wird an der Baustelle vorbeigeführt.

In den kommenden Wochen werden zunächst ca. 500 Lkw-Ladungen überschüssiges Material abgefahren, um die bislang vorhandene Böschung bis auf das Niveau der Bundesstraße abzutragen. Zudem wird die der Bahn zugewandte verbliebene Böschung mit ca. 750 Ankern gesichert. Im Anschluss an die Böschungssicherung erfolgen die Arbeiten zur Gründung der neuen Lärmschutzwand.

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner der Umleitungsstrecke um Verständnis für diese dringend erforderliche Baumaßnahme und den damit verbundenen Behinderungen.

gez.

Merk

Bauoberrätin

Auskunft erteilt Ihnen: Frau Merk, Abteilung Konstruktiver Ingenieurbau, Telefon 0841 9346 - 157