PRESSEMITTEILUNG 96/2020

Ingolstadt, den 20.05.20

B 13; Fahrbahnerneuerung und Kreuzungsumbau bei Eitensheim

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt wird ab Montag, den 25.05.2020 den Kreuzungspunkt der Kreisstraße 51 mit der Bundesstraße 13 bei Eitensheim umbauen. Im Zuge der Maßnahme wird ein Rechtseinfädelstreifen für die Verkehrsteilnehmer von der Kreisstraße kommend mit Fahrtrichtung Eichstätt neu gebaut. Im Anschluss an den Umbau erfolgt die Fahrbahnerneuerung der B 13 zwischen der Kreuzung mit der Hitzhofener Straße nach Eitensheim und der Kreuzung mit der EI 5 südöstlich von Eitensheim (Abfahrt Eitensheim Mitte) unter Vollsperrung - voraussichtlich ab Donnerstag, den 18.06.2020 bis Mittwoch, den 08.07.2020.

Ab Montag, den 25.05.2020 beginnen die Bauarbeiten zum Umbau des Kreuzungspunktes der Nordumgehung Gaimersheim (EI 51)  und der Bundesstraße 13 östlich von Eitensheim. Im Zuge der Maßnahme soll ein Rechtseinfädelstreifen an die B 13 angebaut werden. Den Verkehrsteilnehmer der Kreisstraße mit Fahrtrichtung Eichstätt steht künftig eine eigene Spur zum Einbiegen auf die B 13 zur Verfügung, um den Verkehrsfluss am Knotenpunkt zu verbessern. Gleichzeitig soll die Linksabbiegespur von Eichstätt kommend zur Nordumgehung verlängert werden. Bedingt durch den Knotenpunktumbau müssen die Verkehrsinseln erneuert werden.

Für die Umbaumaßnahme wird die Fahrbahn der B 13 vorerst lediglich eingeengt und bleibt weiterhin in alle Richtungen befahrbar. Die Vollsperrung für die Erneuerung der Fahrbahn beginnt voraussichtlich am Donnerstag,  den 18.06.2020. Über die Umleitung wird in einer gesonderten Pressemitteilung vor Baubeginn informiert.

Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 550.000 €, die von der Bundesrepublik Deutschland als zuständiger Baulastträger getragen werden. Der Landkreis Eichstätt beteiligt sich anteilig am Umbau des Knotenpunktes mit der Kreisstraße.

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt bittet alle von der Baumaßnahme betroffenen Verkehrsteilnehmer sowie Anwohner der Umleitungsstrecken um Verständnis für die erforderliche Maßnahme und die damit verbundenen unvermeidbaren Behinderungen. Die Arbeiten sind witterungsbedingt, so dass es zu Verschiebungen der Ausführungszeiten kommen kann.

gez.

Merk

Baurätin

Abteilungsleiterin

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