PRESSEMITTEILUNG 73/2020

Ingolstadt, den 20.01.20

B 13 Ortsumfahrung Unsernherrn - Voruntersuchung abgeschlossen

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt wird in einer Bürgerversammlung in Unsernherrn am 22.01.2020 (19:30 Uhr, Peterwirt) und einer öffentlichen Marktgemeinderatssitzung in Manching am 23.01.2020 (19:00 Uhr, Rathaus) die Ergebnisse der Voruntersuchung für eine Ortsumfahrung von Unsernherrn im Zuge der B 13 vorstellen. Die B 13 stellt zwischen der B 16 und dem Stadtzentrum Ingolstadt eine der großen Einfahrtsachsen aus dem südlichen Umland dar. Die Ortsdurchfahrt Unsernherrn ist mit durchschnittlich 19.000 Fahrzeugen pro Tag überproportional stark belastet. Gemäß der aktuellen Prognose für das Jahr 2030 wird unter Berücksichtigung der schon heute abzusehenden Entwicklungen in und um Ingolstadt das Verkehrsaufkommen im Bereich der Ortsdurchfahrt auf durchschnittlich 32.000 Fahrzeuge pro Tag zunehmen. Aufgrund des schon heute hohen Verkehrsaufkommens und der innerörtlichen Verflechtungen kommt es vor allem in den Hauptverkehrszeiten vermehrt zu Stauungen und hohen Belastungen für die Anwohn

Die Ortsumfahrung Unsernherrn ist im Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes im Vordringlichen Bedarf enthalten. Damit hat das Staatliche Bauamt den Auftrag, die Planung voranzutreiben. Im Rahmen der Vorplanung galt es, verschiedene Varianten für die Umfahrung zu entwickeln und einander gegenüberzustellen. Untersucht wurden vier möglichen Varianten. Drei davon verlaufen im Osten, eine im Westen von Unsernherrn.

Die möglichen Varianten beurteilten Fachgutachter nach Gesichtspunkten wie Baugrundbeschaffenheit, Lärmauswirkungen, Verkehrswirksamkeit, Auswirkungen auf Natur und Landschaftsbild sowie Baukosten. Das Staatliche Bauamt hat die Gutachten in einer Bewertungsübersicht nach festgelegten Bewertungskriterien zusammengefasst. Hieraus ergab sich die objektiv beste Variante – die Vorzugsvariante.

Nach der Vorstellung der Voruntersuchung in Unsernherrn und Manching wird das Staatliche Bauamt sie der Regierung von Oberbayern vorlegen. Dann geht sie weiter an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und das Bundesverkehrsministerium. Auf diesem Wege wird die endgültige Entscheidung getroffen, welche Variante realisiert wird.

Nächste Schritte:

Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wird die Vorzugsvariante weiter konkretisiert. Während in der Voruntersuchung der Schwerpunkt auf dem Vergleich der Trassenvarianten liegt, erfolgt in der Vorentwurfsplanung die weitere Ausplanung der Vorzugsvariante. Das Staatliche Bauamt Ingolstadt erstellt großmaßstäbliche Lage- und Höhenpläne, ermittelt detailliert die Kosten und gibt vertiefende umwelt- und naturschutzfachliche Untersuchungen in Auftrag.

An die Vorentwurfsplanung schließt das Planfeststellungsverfahren an. Das Planfeststellungsverfahren stellt das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für Straßenbauvorhaben dar. Es sieht umfangreiche Bürgerbeteiligungen vor. Erst mit Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses kann mit dem Bau begonnen werden. Im Planfeststellungsantrag wird der Vorentwurf weiterentwickelt und die rechtlich maßgebenden Details (z.B. ein Grunderwerbsplan) ergänzt.